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34 Cards in this Set
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Anschlussstellen, Ausweichanschlussstellen |
Anschlussstellen (Anst) sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge ein angeschlossenes Gleis als Rangierfahrt befahren können. Es sind zu unterscheiden: a) Anschlussstellen, bei denen die Blockstrecke nicht für einen anderen Zug freigegeben wird, b) Anschlussstellen, bei denen die Blockstrecke für einen anderen Zug freigegeben wird (Ausweichanschlussstellen [Awanst]). |
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Arbeitendes Triebfahrzeug |
Ein Triebfahrzeug ist arbeitend, wenn es Antriebskraft erzeugt. |
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Bahnanlagen |
Es gibt Bahnanlagen der Bahnhöfe, der freien Strecke und sonstige Bahnanlagen. |
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Bahnhöfe, Bahnhofsteile |
Bahnhöfe (Bf) sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, halten, kreuzen, überholen oder wenden dürfen. Bahnhöfe können in Bahnhofsteile unterteilt sein. Bahnhofsteile können durch Zwischensignale bzw. Signale Ne 14 gegeneinander abgegrenzt sein. |
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Abzweigstellen |
Abzweigstellen (Abzw) sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge von einer Strecke auf eine andere Strecke übergehen können. Eine Abzweigstelle wird durch ihre Blocksignale bzw. Signale Ne 14 begrenzt. |
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Bedarfshalt |
Ein Bedarfshalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstelle halten muss, wenn - der Triebfahrzeugführer ein Haltsignal oder ein blinkendes Signal Ne 5 erhält, - der Triebfahrzeugführer Reisende bemerkt, die ein- oder aussteigen wollen, - die Fahrgasthaltewunscheinrichtung dem Triebfahrzeugführer einen Haltewunsch anzeigt oder - der Triebfahrzeugführer nicht verständigt wurde, dass der Halt ausfallen darf. |
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Betriebshalt |
Ein Betriebshalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstelle halten muss, wenn der Triebfahrzeugführer ein Haltsignal erhält. |
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Betriebsstellen |
Betriebsstellen sind a) Bahnhöfe, Blockstellen, Abzweigstellen, Anschlussstellen, Haltepunkte, Haltestellen, Deckungsstellen oder b) Stellen in den Bahnhöfen oder auf der freien Strecke, die der unmittelbaren Regelung und Sicherung der Zugfahrten und des Rangierens dienen. |
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Blockstellen |
Blockstellen (Bk) sind Bahnanlagen, die eine Blockstrecke begrenzen. Eine Blockstelle kann zugleich als Bahnhof, Abzweigstelle, Überleitstelle, Anschlussstelle, Haltepunkt, Haltestelle oder Deckungsstelle eingerichtet sein. Es gibt Blockstellen für signalgeführte Züge, für anzeigegeführte Züge und für Züge in ETCS-Betriebsart SR. Blockstellen für signalgeführte Züge sind an Hauptsignalen eingerichtet. Blockstellen für anzeigegeführte Züge sind eingerichtet an Hauptsignalen oder als virtuelle Blockstellen. Blockstellen für Züge in ETCS-Betriebsart SR sind an Signalen Ne 14 eingerichtet. |
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Blockstrecken |
Blockstrecken sind Gleisabschnitte, in die ein Zug nur einfahren darf, wenn sie frei von Fahrzeugen sind. Es gibt Blockstrecken für signalgeführte und für anzeigegeführte Züge. |
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Deckungsstellen |
Deckungsstellen (Dkst) sind Bahnanlagen der freien Strecke, die den Bahnbetrieb insbesondere an beweglichen Brücken, Kreuzungen von Bahnen, Gleisverschlingungen oder Baustellen sichern. |
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Durchgehende Hauptgleise |
Durchgehende Hauptgleise sind die Hauptgleise der freien Strecke und ihre Fortsetzung in den Bahnhöfen. |
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Einfahrweiche |
Die Einfahrweiche ist die erste Weiche eines Bahnhofs, die bei Einfahrt von der freien Strecke her befahren wird. |
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Fahrdienstleiter |
Fahrdienstleiter (Fdl) regeln die Durchführung der Zugfahrten. Fahrdienstleiter dürfen auch die Tätigkeiten von Weichenwärtern verrichten. |
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Fahrplanhalt |
Es gibt folgende Fahrplanhalte: Regelhalt, Bedarfshalt, Betriebshalt und Halt zum Sichern eines Bahnübergangs. |
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Geschobene Züge |
Geschobene Züge sind Züge, in denen kein arbeitendes Triebfahrzeug an der Spitze läuft oder von der Spitze aus gesteuert wird. |
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Grenze zwischen Bahnhof und freier Strecke |
Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im Allgemeinen die Einfahrsignale bzw. die sie ersetzenden Signale Ne 14 oder Trapeztafeln (Ne 1), sonst die Einfahrweichen. |
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Haltepunkte |
Haltepunkte (Hp) sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen. |
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Haltestellen |
Haltestellen (Hst) sind Abzweigstellen, Überleitstellen oder Anschlussstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind. |
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Hauptgleise |
Hauptgleise sind die von Zügen planmäßig befahrenen Gleise. |
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Kreuzen |
Beim Kreuzen wartet ein Zug auf einer Zugmeldestelle, weil der Zugfolgeabschnitt, in den er eingelassen werden soll, noch durch einen in der Gegenrichtung fahrenden Zug beansprucht wird. |
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Mitarbeiter |
Mitarbeiter, im Sinne des bahnbetrieblichen Regelwerks, sind Personen, die Tätigkeiten im Bahnbetrieb selbstständig nur verrichten dürfen, wenn sie für diese Tätigkeiten geprüft und mit ihrer Ausführung beauftragt sind. |
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Nebengleise |
Nebengleise sind Gleise, die planmäßig nicht von Zügen befahren werden. |
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Notbremsüberbrückungsabschnitt |
Ein Notbremsüberbrückungsabschnitt ist ein durch NBÜ-Kennzeichen gekennzeichneter Abschnitt, in dem Züge bei einer Notbremsung nicht anhalten sollen. |
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Rangieren |
Rangieren ist das Bewegen von Fahrzeugen im Bahnbetrieb, ausgenommen das Fahren der Züge. Das Bewegen von Fahrzeugen im Baugleis ist Rangieren. Beim Rangieren wird nachfolgenden Fahrzeugbewegungen unterschieden: Rangierfahrt, Abdrücken, Ablaufen, Abstoßen, Beidrücken, Aufdrücken und Verschieben. |
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Regelzüge |
Regelzüge sind Züge, die nach einem im Voraus festgelegten Fahrplan täglich oder an bestimmten Tagen verkehren. |
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Überholen |
Beim Überholen fährt ein Zug an einem anderen Zug derselben Fahrtrichtung vorbei. |
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Überleitstellen |
Überleitstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge auf ein anderes Gleis derselben Strecke übergehen können. Eine Überleitstelle wird durch ihre Blocksignale begrenzt. Bestimmungen für Abzweigstellen gelten auch für Überleitstellen, sofern es nicht im Einzelfall anders bestimmt ist. |
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Züge |
Züge sind auf die freie Strecke übergehende oder innerhalb eines Bahnhofs nach einem Fahrplan verkehrende einzeln fahrende Triebfahrzeuge oder Einheiten, die zusammengesetzt sein können aus arbeitenden Triebfahrzeugen oder arbeitenden Triebfahrzeugen und dem Wagenzug, in den Wagen oder nicht arbeitende Triebfahrzeuge eingestellt sind. |
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Züge des Gelegenheitsverkehrs |
Züge des Gelegenheitsverkehrs sind Züge, die auf besondere Anordnung an bestimmten Tagen - nach einem im Voraus festgelegten und bekannt gegebenen Fahrplan (Bedarfszüge) oder - nach einem von Fall zu Fall besonders aufgestellten Fahrplan verkehren. |
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Zugfolgestellen |
Zugfolgestellen begrenzen Zugfolgeabschnitte und regeln die Folge der Züge auf der freien Strecke. (Es gibt Zugfolgestellen für signalgeführte Züge und für anzeigegeführte Züge.) |
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Zugmeldestellen |
Zugmeldestellen sind diejenigen Zugfolgestellen, die die Reihenfolge der Züge auf der freien Strecke regeln. Bahnhöfe, Abzweigstellen und Überleitstellen sind stets Zugmeldestellen. |
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Signale |
Ein Signal ist ein sichtbares oder hörbares Zeichen mit einer festgelegten Information zur Gewährleistung des sicheren Bewegens von Eisenbahnfahrzeugen. |
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Wie sind Schienenfahrzeuge eingeteilt: |
Einteilung der Schienenfahrzeuge - Regelfahrzeuge für den regelmäßigen Betrieb und müssen den Vorschriften der EBO in vollem Umfang entsprechen (SiFa, PZB etc.) - In Triebfahrzeuge und Wagen unterschieden. (Wagen werden in Personen- und Güterwagen unterschieden.) Nebenfahrzeuge: - Sind Sonderfahrzeuge nur für einen bestimmten Zweck. Sie müssen nur insofern der EBO entsprechen, wie es für ihren Sonderzweck erforderlich ist (Zweiwegebagger [fährt auf Schiene und Straße], Gleisbaumaschinen etc.). Werden in Triebfahrzeuge und Wagen unterschieden. |